Überprüfung der Grundstücks-Entwässerungsanlagen (DIN 1986 Teil 30)
Was ist zu prüfen?
Die auf dem Grundstück befindlichen Abwasseranlagen (Rohre und Schächte) sind bis zum Übergabepunkt (Grundstücksgrenze) auf Dichtheit zu prüfen. Bei Kleinkläranlagen sind die Kläranlagen und die Abwassergrundleitungen bis zur genehmigten Einleitungsstelle auf Dichtheit zu prüfen.
Eine Dichtheitsprüfung der Regenwassergrundleitungen und Schächte in Wohngebieten ist nicht erforderlich.
Warum müssen Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit geprüft werden?
Um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern ist eine Ableitung des Abwassers in einem dichten Abwassersystem erforderlich. Abwasseranlagen im Sinne des § 18b des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 34 des Landeswassergesetzes sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählt auch die DIN 1986 Teil 30.
Wie wird die Überprüfung durchgeführt?
Für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen stehen zwei Methoden zur Auswahl:
1. Optische Inspektion mit einer Kanalfernsehanlage
Bei häuslichem Abwasser gilt die Anlage im Sinne der Norm als dicht, wenn im Rahmen einer optischen Inspektion
-keine sichtbaren Schäden festgestellt wurden
-kein Fremdwasser eindringt und
-die gesamte Anlage lückenlos befahren werden kann.
2. Druckprüfung mit Wasser
Die Anlage gilt bei der Druckprüfung mit Wasser als dicht, wenn in einer vorgegebenen Prüfzeit ein bestimmter Wasserverlust pro qm benetzter Rohrwandung nicht eintritt.
Was muss nach Abschluss der Überprüfung getan werden?
Werden keine Mängel festgestellt, wird dies nach Abschluss der Prüfungen durch ein Prüfprotokoll dokumentiert. Das Prüfprotokoll wird von uns erstellt und unterzeichnet. Danach können Sie das Protokoll bei den Behörden vorlegen.
Erforderliche Unterlagen für den vollständigen Dichtheitsnachweis:
1. Bestandslageplan der Abwasseranlage
2. bei optischer Inspektion:
- Dichtheitsbescheinigung
- Inspektionsprotokoll
- DVD
3. bei Druckprüfung:
- Dichtheitsbescheinigung
- Prüfungsprotokoll
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Um die Kosten für die Überprüfung zu ermitteln, sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie uns so viele Informationen über Ihre Entwässerungsanlage geben wie möglich. Dazu können Sie vorhandene Pläne heranziehen oder eine Skizze Ihres Grundstückes mit der Ihnen bekannten Abwasseranlage (Schächte, Leitungsverlauf, Lage von Abzweigern) erstellen.
Legen Sie im Vorwege auch überdeckte Schächte oder zugestellte Reinigungsöffnungen frei. Je zugänglicher eine Abwasseranlage ist, desto günstiger können wir die Angebote gestalten.
Was ist zu tun, wenn Schäden erkannt wurden?
Dann muss die Abwasseranlage saniert, d.h. durch Sanierungsverfahren von innen oder durch Aufbaggern erneuert werden. Die Höhe der etwaigen Sanierungskosten kann im Vorwege nicht geschätzt werden, da jeder Fall aufgrund des Schadensbildes individuell zu beurteilen ist.
Umfassende Beratung und das für Ihr Grundstück passende Angebot erhalten Sie bei uns von
Ihren Ansprechpartner:
Dipl.-Bau-Ing. Michael Diederichsen Tel. 04344 4163-21
Bautechniker Wolfgang Radzuhn Tel. 04344 4163-20
Fax: 04344 4163-25



